Grundsteuerreform

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuergesetz.

Im Wesentlichen geht es hier um die Grundsteuer B.

Hierzu werde ich im Detail in der nächsten Gemeinderatssitzung informieren.

Seit einigen Jahren ist das Verfahren so, dass es Dauerbescheide gibt und die Beträge für die Grundsteuer B solange gleich bleiben bis es einen neuen Bescheid gibt.

Im nächsten Jahr wird sich die Grundsteuer B auf jeden Fall für jeden Hauseigentümer ändern, die Bescheide hierzu können von der Verbandsgemeinde aber erst ab dem 2. oder 3. Quartal erstellt werden, da vorher die notwendigen Daten nicht vorliegen werden.

Für diejenigen, die ein Sepa-Mandat erteilt haben, ist nichts zu tun.

Die Verwaltung wird erst einziehen, wenn der neue Bescheid erteilt ist.

Diejenigen, die überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, nicht zu überweisen und den Dauerauftrag auszusetzen bis der neue Bescheid vorliegt.

 

Martin Spies

Ortsbürgermeister Rott